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Arzneitmittelversorgung in Deutschland – Was ist eigentlich noch gerecht?Apotheke, Gesundheit und Reisen, Veranstaltungen 19. Juni 2017 |
Arzneimittel-TÜV auf dem Prüfstand – Innovationen, Nutzenbewertung und Rationalisierung. Unter diesem Motto lud die Firma Bayer zum Pressegespräch nach Berlin ein.
Wer heute eine bestimmte Krankheit bekämpfen will, hat in den meisten Fällen verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun – oftmals gewinnt die billigste Variante. Abhängig für unsere Kaufentscheidung ist neben dem Preis auch der Zusatz von chemischen Stoffen oder die unterschiedliche Aufbereitung verschiedene Präparate relevant.
Aber wer entscheidet eigentlich, ob ein Medikament zugelassen wird? Und: Nach welchen Kriterien kennen die gesetzlichen Krankenkassen eine neue Innovation in der Medizin an?
2011 wurde in Deutschland die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Rahmen der Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes eingeführt. So können Hersteller und Gesetzliche Krankenversicherung einen bestimmten Erstattungsbetrag festlegen. Aber ist das gerecht? Und was bekommt eigentlich der Verbraucher von alledem mit?
Wir haben mit Prof. Dr. Axel C. Mühlbacher, Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomie und Medizinmanagement gesprochen. Er bringt etwas Licht in diese Diskussion