14 Okt |
Rezept für medizinische Fußpflege bald auch für Rheumatiker?Fibromyalgie, Rheuma 14. Oktober 2015 |
Was für Diabetiker längst gängig ist, soll für alle Patienten mit Schädigungen von Nerven und Gewebe eingeführt werden: Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüft derzeit, ob die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für medizinische Fußpflege auch bei anderen Erkrankungen übernehmen kann. Dann könnten auch Rheumakranke davon profitieren.
Medizinische Fußpflege auf Kassenkosten gibt es bislang nur für Diabetiker. Ein aktuelles Gerichtsurteil vom Landessozialgericht Schleswig-Holstein könnte die derzeitige Praxis aber kippen. Diese Einschränkung ist laut den Richtern rechtswidrig. Ihre Begründung: Wenn andere Grunderkrankungen zu den gleichen Schäden führen wie Diabetes zum diabetischen Fußsyndrom, sei es nicht zu erklären, weshalb die Krankenkassen nicht für die podologische Behandlung aufkommen.
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss hatte im September einen Antrag eingebracht, die Nerven- und Gewebeschädigungen mit dem Risiko unumkehrbarer Folgeschäden zum Ausgangspunkt einer Verordnung zu machen.
(Hinweis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, 11.02.2015, L 5 KR 10/15 B ER)
Medizinische Fußpflege schützt vor Amputation – nicht nur Diabetiker
Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 17. September 2015
Die Patientenvertretung im G-BA fordert in der heutigen Sitzung, die Podologie für alle Patienten mit Neuro- oder Angiopathien zu öffnen
Patienten mit Neuro- oder Angiopathie (Schädigung der Nerven und des Gewebes) und krankhaften Schädigungen am Fuß drohen häufig unumkehrbare Folgeschäden, bis hin zu Amputationen. Sie brauchen daher regelmäßig medizinische Fußpflege (Podologie). Bisher gibt es diese Podologische Therapie aber nur für Diabetiker auf Kassenrezept, alle anderen zahlen selber oder riskieren Folgeschäden. Eine neue Gerichtsentscheidung bestätigt, dass diese Einschränkung rechtswidrig ist, wenn andere Grunderkrankungen zu den gleichen Schäden führen können wie Diabetes zum Diabetischen Fußsyndrom (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, 11.02.2015, L 5 KR 10/15 B ER).
Die Patientenvertretung hat daher heute einen Antrag eingebracht, um die Neuro- und Angiopathien mit dem Risiko unumkehrbarer Folgeschäden zum Ausgangspunkt einer Verordnung zu machen. Denn diese sind zentrales Problem beim Diabetischen Fuß, können aber auch Folge anderer Grunderkrankungen sein, z.B. Erkrankungen des rheumatoiden Formenkreises, Multiple Sklerose oder Atherosklerose.
Der G-BA hat heute beschlossen, den Antrag im Unterausschuss Veranlasste Leistung zu beraten. „Wir freuen uns, dass wir einen entscheidenden Schritt weitergekommen sind und hoffen jetzt auf zügige Beratungen,“ so Marion Rink, Patientenvertreterin.
Ansprechpartnerin: Marion Rink, Patientenvertreterin im Unterausschuss Veranlasste Leistungen, Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V, Tel.: 0228-76606-0
_______________
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Quelle: www.rheuma-liga.de