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Mindestmengen für Kniegelenk-OP an Kliniken wieder in Kraft

categories Allgemein, Bewegungsapparat, Chirurgie   10. Februar 2015    

Seit dem ersten Januar gilt: Krankenhäuser bekommen den Einsatz von Kniegelenks-Totalendoprothesen (Knie-TEP) nur dann von der Kasse erstattet, wenn sie diese Operation mindestens 50 Mal im Jahr durchführen. Die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik e. V. (AE) unterstützt es ausdrücklich, dass Operateure Routine entwickeln, da dies die Qualität der Eingriffe sichert. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für eine klinikübergreifende Mindestmenge sei jedoch aus Sicht der Fachgesellschaft nicht ausreichend. Denn sie erhöhe nicht zwingend auch die Qualität. Notwendig sei deshalb zusätzlich eine personenbezogene Mindestquote pro Operateur und Jahr, so die AE

Anfang dieses Jahres setzte der G-BA in Folge einer Entscheidung des Bundessozialgerichts den Beschluss erneut in Kraft: Bereits von Ende 2005 bis 2011 galt eine Mindestmenge von 50 Knie-TEPs pro Jahr und Klinik. Demnach dürfen Krankenhäuser diese Operation nur noch dann bei den Krankenkassen abrechnen, wenn sie mindestens 50 davon jährlich durchführen. Das Bundessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass mit durchschnittlich einer Knie-TEP pro Woche eine hinreichende Behandlungsqualität gewährleistet sei.

Studien zeigen, dass sowohl Mindestmengen pro Einrichtung als auch pro Operateur das Ergebnis verbessern. „Wir begrüßen es, wenn vorrangig Kliniken diese Operation durchführen, die unter dem Strich gesehen ausreichend Erfahrung vorweisen können“, sagt Professor Dr. med. Karl-Dieter Heller, Generalsekretär der AE. Die AE empfiehlt zudem eine personenbezogene Quote. „Nur so können wir gewährleisten, dass ein genau in diesem Eingriff erfahrener Kollege die Operation durchführt“, sagt Heller, der Chefarzt am Herzogin-Elisabeth-Hospital, Orthopädische Klinik Braunschweig ist. Darüber hinaus empfiehlt die AE, neben der Kniegelenk-Totalendoprothese auch den Teilgelenkersatz und die Wechseloperationen unter der Mindestmenge zu erfassen. Denn derzeit dürfen Kliniken unabhängig von der Mindestmenge Gelenke wechseln und Teile des Knies mit einer so genannten „Schlittenprothese“ versorgen. „Daraus ergibt sich die groteske Situation, dass einige Abteilungen keine Totalendoprothesen mehr implantieren dürfen, aber dennoch Teil- und Wechseloperationen durchführen“, meint Heller. Doch insbesondere auch die Wechsel sollten erfahrene Operateure vornehmen.

Die Experten der AE vertreten deshalb die Ansicht, dass neben einer klinikübergreifenden Mindestmenge die Qualität der Eingriffe durch die Erfahrung des einzelnen Chirurgen gesichert werden müsse. Dies sei im Sinne des Patienten, der zu Recht eine optimale Behandlung für seinen individuellen Fall erwarte. „Erst wenn konservative Behandlungsmethoden wie Schmerz- und Physiotherapie ausgeschöpft sind, kommt eine Operation in Frage“, fügt Professor Dr. med. Heiko Reichel hinzu. Der Präsident der AE und Ärztliche Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik der Rehabilitationskliniken Ulm (RKU) betont darüber hinaus, dass Quoten allein für eine umfassende Qualitätssicherung nicht ausreichen: „Die AE unterstützt zudem die Einführung des Endoprothesenregisters und ist an der Zertifizierung von Endoprothetikzentren beteiligt.“

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der AE:

http://www.ae-germany.com/

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