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Krebskranke Angehörige zu Hause pflegen – Regelungen und Hilfen

categories Frauen, Haut, Krebs, Leber, Leukämie, Lunge, Magen-Darm, Männer, Prostata, Rund ums Kind, Tumore, Wichtige Links   6. Januar 2015    

Wenn Eltern, Partner oder das eigene Kind im Zuge einer Krebserkrankung zum Pflegefall werden, möchten viele Angehörige bei ihnen sein und die Pflege ganz oder teilweise selbst übernehmen. In seinem Monatsthema informiert das ONKOInternetportal über die Möglichkeiten und gesetzlichen Voraussetzungen dafür.

Trifft die Diagnose Krebs plötzlich einen nahestehenden Verwandten, ist das für die Familien ein schwerer Schicksalsschlag. Häufig besteht beim Patienten und seinen Angehörigen dann der Wunsch, in dieser Zeit eng beieinander und in häuslicher Umgebung zu sein. Dies gilt auch, wenn Pflege notwendig wird.

Für Angehörige bedeutet das nicht selten, dass sie den eigenen Alltag neu regeln müssen – insbesondere, wenn sie berufstätig sind. Für sie stellt sich nun die drängende Frage, wie Pflege, Familie und Beruf zu vereinbaren sind oder wie der eigene Lebensunterhalt gesichert werden kann. Ein wichtiges Fundament hierfür bilden das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz. Der Gesetzgeber sieht darin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine unbezahlte, sozialversicherte Freistellung vom Arbeitsplatz vor.

Ab 1. Januar 2015 greift zudem das neue Familienpflegezeitgesetz. Hierdurch kann eine teilweise Freistellung für die Pflege eines Angehörigen auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Neben dem Anspruch auf Pflegegeld und verschiedene Sachleistungen besteht seit Anfang des Jahres auch die Möglichkeit, zur Überbrückung ein zinsloses Darlehen zu beantragen.

Weitere hilfreiche Tipps sowie Hinweise auf Beratungsstellen und Hilfsangebote finden pflegende Angehörige unter www.krebsgesellschaft.de/thema_januar2015

ONKO-Internetportal
In Kooperation mit der
Deutschen Krebsgeselschaft e. V
dkg-web.gmbh
Redaktion: Pia Nitz
Uhlandstraße 7-8
10623 Berlin
Tel: (030) 810 316 112
E-Mail: pia.nitz@dkg-web.de

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