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Berufsrisiko Heller Hautkrebs: So kann man sich schützen

categories Allgemein, Dermatologie, Haut   27. Dezember 2014    

Mit etwa 200.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist der Helle Hautkrebs die häufigste Krebserkrankung in Deutschland.  Gerade für Menschen, die neben der Sonnenstrahlung in ihrer Freizeit auch beruflich an der frischen Luft tätig sind, besteht ein deutlich erhöhtes Risiko, an Hellem Hautkrebs zu erkranken. Für Betroffene gibt es nun gute Nachrichten: Ab Januar 2015 kann der Helle Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkannt werden. Gleichzeitig rücken auch die Themen Arbeitsschutz und Prävention verstärkt in den Fokus: Menschen, die berufsbedingt einer erhöhten UV-Strahlung ausgesetzt sind, sollten sich durch entsprechende Kleidung, spezielle Sonnenschutzprodukte (z.B. Actinica® Lotion) und Vorsorgeuntersuchungen vorbeugend schützen.

In Deutschland arbeiten schätzungsweise zwischen 2,5 und 3 Millionen Berufstätige im Freien. Europaweit sind es knapp 15 Millionen Menschen.  Zu den Berufsgruppen gehören z.B. Bauarbeiter, Gärtner, Kraftfahrer, Landwirte oder Industriekletterer.

Anerkennung als Berufskrankheit seit Langem gefordert

Bereits im Jahr 2013 wurde vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Empfehlung ausgesprochen, bestimmte Formen des Hellen Hautkrebses, die durch natürliche UV-Strahlung berufsbedingt entstanden sind, in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen.  Ausschlaggebend für die Aufnahme einer Erkrankung in diese Liste sind der wissenschaftliche Nachweis sowie die Zustimmung des Bundesrates. Diese wird für Anfang 2015 erwartet.

Das ändert sich für Betroffene

Bereits vor der Einführung des Hellen Hautkrebses in das Register der Berufskrankheiten wurde in Einzelfällen eine „Verletztenrente“ von bis zu 100.000 Euro an die Betroffenen gezahlt. Nun können Personen, die berufsbedingt über einen Mindestzeitraum einer hohen UV-Belastung ausgesetzt waren und bestimmte Formen bzw. Frühformen des Hellen Hautkrebses aufweisen, eine Prüfung ihres Falls durch die gesetzliche Unfallversicherung veranlassen. Sofern die Erkrankung von der gesetzlichen Unfallversicherung als beruflich verursacht anerkannt und bestätigt wird, übernimmt diese dann auch die weiteren Behandlungskosten. Bisher wurden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Der Vorteil dabei ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfangreicher sind, als die der gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit können z.B. Reha- und berufliche Maßnahmen oder auch Rentenzahlungen geleistet werden. Neben den erweiterten Leistungen für die Betroffenen rückt zudem das Thema Prävention stärker in den Fokus.  Was kann man eigentlich aktiv tun, um nicht an hellem Hautkrebs zu erkranken, obwohl man täglich in der Sonne arbeitet?

Prävention leichtgemacht: So kann man sich schützen

Das „A und O“ ist eine geeignete Berufskleidung, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden sollte, sofern man zu einer der gefährdeten Berufsgruppen gehört. Die Kleidung ist besonders dicht gewebt, dennoch atmungsaktiv und gewährleistet durch eine spezielle chemische Behandlung einen besonders guten UV-Schutz. Die Höhe des UV-Schutzes ist hier mit dem Kürzel UPF (Ultraviolet Protection Factor) immer mit angegeben. Weiterhin gehört eine geeignete Kopfbedeckung, möglichst mit breitem Schirm als Gesichtsschutz sowie einem Nackenschutz dazu. Um die Augen zu schützen, bietet sich eine UV-geprüfte Sonnenbrille an. Zusätzlichen Schutz gewährleistet das tägliche Eincremen mit einem medizinischen UV-Schutz, der einen besonders hohen Lichtschutzfaktor (50+) enthält. Actinica® Lotion z.B. ist ein Medizinprodukt, bei dem nachgewiesen wurde, dass es in der Prävention von Hellem Hautkrebs wirksam ist.  Die Lotion enthält eine Kombination aus photostabilen UV-Filtern und schützt hochwirksam sowohl vor UVA- als auch vor UVB-Strahlen. Actinica® Lotion ist auch für sensible Haut geeignet. Sie ist frei von Duftstoffen und PEG-Emulgatoren und ist deshalb für alle Hauttypen verträglich. Der praktische Dosierdispenser hilft die korrekte Menge Actinica® Lotion aufzutragen und so die bestmögliche Schutzwirkung zu erreichen. Gerade Gesicht, Nacken, Unterarme und Handrücken sind besonders häufig der Sonne ausgesetzt und sollten deshalb gut eingecremt werden. Darüber hinaus bietet die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Hautarzt eine effektive Möglichkeit zur Früherkennung von Hautveränderungen. Das Hautkrebsscreening wird als Vorsorgeleistung von den Gesetzlichen Krankenkassen angeboten und kann alle zwei Jahre von jeder Person ab 35 Jahren in Anspruch genommen werden. Ergänzend hilft die Selbstbeobachtung, also das regelmäßige Untersuchen des eigenen Körpers auf Veränderungen der Haut. Entdeckt man dabei Auffälligkeiten, sollten diese anschließend mit einem Hautarzt abgeklärt werden.

Weiterführende Informationen und einen Risikotest finden Interessierte auf der Website der Präventionskampagne „Action! 1 Minute für Hautgesundheit: Gemeinsam gegen Hellen Hautkrebs“ unter http://www.action-gegen-hellen-hautkrebs.de/.

Krebs in Deutschland 2009/2010. Gemeinsame Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (9. Ausgabe), Robert Koch-Institut, 2013.

Manigé et al. Heller Hautkrebs und arbeitsbedingte solare ultraviolette Strahlung. IPA-Journal. 2014;1:7.

Manigé et al. Heller Hautkrebs und arbeitsbedingte solare ultraviolette Strahlung. IPA-Journal. 2014;1:6.

http://www.lifeline.de/themenspecials/hautkrebs/heller-hautkrebs-ab-2015-berufskrankheit-id141221.html

Ulrich C et al. Prevention of non-melanoma skin cancer in organ transplant patients by regular use of a sunscreen: a 24 months, prospective, case-control study. Br J Dermatol. 2009;161:78-84.

Foto: Beim Hautarzt: Quelle: © Galderma

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