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Zweifel am therapeutischen Vorgehen mit Therapeut besprechen

categories Allgemein, Depression, Prävention   22. Oktober 2013    

Menschen, die eine Psychotherapie wahrnehmen und der Meinung sind, dass ihre Symptomatik sich verschlechtert oder neue Symptome auftreten, sollten sich zeitnah mit ihrem Therapeuten darüber austauschen. „Unsicherheiten oder Zweifel im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Behandlung sollten unbedingt sofort angesprochen werden, da ansonsten die therapeutische Beziehung und damit der Behandlungserfolg gefährdet ist. Nur wenn ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Therapeut besteht, kann eine Behandlung wirkungsvoll umgesetzt werden“, meint Dr. Christa Roth‐Sackenheim, Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Psychiater (BVDP) in Krefeld.

„Es gilt dann zu klären, ob es sich um Entwicklungen handelt, die zwar zunächst vom Patienten als problematisch empfunden werden, aber als Teil des Therapieprozesses angesehen werden müssen. Oftmals müssen Patienten erst erkennen, dass bestimmte ‐ wenn auch schmerzhafte – Schritte für sie möglich und sinnvoll sind. Andererseits können auch grundlegende Unvereinbarkeiten bestehen ‐ etwa weil die «Chemie» zwischen Therapeut und Patient nicht stimmt.“ Eine Verschlechterung des Befindens ist nur dann akzeptabel, wenn sie vorübergehend auftritt und zur Problemlösung beiträgt.

Auch wenn Personen sich von ihrem Therapeuten miss‐ oder unverstanden fühlen, sollen sie das ansprechen. „Wenn Patienten das Gefühl haben, ihr Therapeut nimmt ihre Schwierigkeiten nicht ernst oder hat sie nicht richtig erfasst, muss das unbedingt angesprochen werden. Nur so können Zweifel ausgeräumt werden“, rät die Expertin. Tritt in den ersten 10 bis 20 Therapie‐Stunden keine Besserung der Probleme ein, ist gemeinsam zu überlegen, ob das therapeutische Vorgehen zu verändern ist oder auch, ob der Therapeut gewechselt werden sollte. Bestehen von Anfang der Behandlung an starke Einwände gegen das therapeutische Vorgehen oder gegen Vereinbarungen, stimmen meist wichtige Voraussetzungen nicht, die für einen erfolgreichen Therapieverlauf nötig sind.

Wer sich psychotherapeutisch behandeln lassen will, kann sich vom Hausarzt zu einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten überweisen lassen. Grundsätzlich kann man sich aber auch direkt an einen Therapeuten wenden. Im Unterschied zum psychologischen Psychotherapeuten kann
der Psychiater als Arzt auch mögliche körperliche Ursachen von scheinbar psychischen Störungen oder Erkrankungen sowie die Wechselwirkungen von psychischen und körperlichen Faktoren erfassen. Zudem kann er bei Notwendigkeit und entsprechender Indikation auch Medikamente verordnen.

Zunächst können dann fünf Probesitzungen wahrgenommen werden. „Die ersten fünf Behandlungsstunden sollen dem Therapeuten ermöglichen, dass er sich über die Problematik des Patienten und dessen Störungs‐ oder Krankheitsbild Klarheit verschafft. Der Patient kann die Probesitzungen dazu nutzen, zu prüfen, wie der Psychotherapeut arbeitet und ob ein positives und vertrauensvolles Verhältnis mit dem Therapeuten aufgebaut werden kann“, ergänzt Dr. Roth‐ Sackenheim. Nur wenn dies von beiden Seiten aus der Fall ist, ist die Voraussetzung für einen Behandlungserfolg gegeben. Hilfreich ist ein frühzeitiges Gespräch über die Behandlungsziele und den Behandlungsplan.

Eine Psychotherapie zählt zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn eine Störung von Krankheitswert vorliegt. Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden die drei Therapieformen analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie übernommen.
Mehr Informationen unter www.psychiater‐im‐netz.de

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