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Masernimpfung im gebärfähigen Alter empfohlen

categories Allgemein, Frauen, Rund ums Kind, Schwangerschaft   30. Juli 2013    

Die Arbeitsgemeinschaft „Impfen in der Gynäkologie“ (AG Impfen) des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF) ruft alle gebärfähigen Frauen auf, ihren Masernschutz beim Frauenarzt abklären zu lassen und sich gegebenenfalls gegen Masern impfen zu lassen. Durch einen ausreichenden Impfschutz können problematische Infektionen in der Schwangerschaft verhindert werden, sowie das Ansteckungsrisiko des Nachwuchses für einen gewissen Zeitraum nach der Geburt gesenkt werden. Darüber hinaus sollten Frauen, die Kontakt zu Neugeborenen und Kleinkindern haben, Immunität gegen Masern aufweisen.

Neugeborene können nur dann Infektionen abwehren, wenn sie in der Schwangerschaft Antikörper von ihrer Mutter übertragen bekommen. Diesen sogenannten Nestschutz können nur Mütter mitgeben, die selber über Antikörper verfügen. Diese können durch Impfungen im Vorfeld der Schwangerschaft aufgebaut werden. „Da eine Impfung gegen Masern erst ab dem 2. Lebensjahr des Neugeborenen erfolgen kann, die von der Mutter übertragenen Antikörper aber bereits vor dieser Zeit wieder schwinden, kann das Neugeborene, von Erkrankten in seiner Umgebung infiziert werden.

Deshalb gilt nicht nur für die Mutter, sondern auch für alle Kontaktpersonen eines Neugeborenen, über einen Schutz vor Masern und anderen durch Impfung zu verhindernden Krankheiten zu verfügen“, rät Dr. Michael Wojcinski, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft des BVF. Aktuell veröffentlichte Zahlen zeigen, dass bis zu drei von 1000 infizierten Kleinkindern an schweren Komplikationen wie Lungen‐ oder Hirnentzündung sterben. Neuere Untersuchungen kommen darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die gefürchtete Spätkomplikation der Masern, die tödlich verlaufende Gehirnzerstörung SSPE (Subakute sklerosierende Panencephalitis), häufiger auftritt als früher angenommen. Etwa jedes 3000. infizierte Kind unter 5 Jahren verliert auch noch Jahre nach durchgemachter Masernerkrankung durch SSPE sein Leben.

Ab Jahrgang 1970 Masernschutz überprüfen lassen
Der aktuell im Bundesgesundheitsblatt veröffentliche Impfstatus von Erwachsenen zeigt, dass große Teile der Bevölkerung keine Immunität gegen Masern besitzen: Etwa 30 % der 20‐29‐jährigen und 50% der 29‐39‐jährigen verfügen über keinen sicheren Impfschutz! „Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass in Deutschland Kinder an den Folgen der Masern sterben, weil ihnen die Impfung verwehrt wurde oder ihnen ungeimpfte Kontaktpersonen ‐ wie in letzter Zeit vermehrt geschehen ‐ die Krankheit übertragen“, betont Dr. Wojcinski. „Impfverweigerer ignorieren die Tatsache, dass Masern vor Einführung der Impfung vor fast 5 Jahrzehnten die häufigste Todesursache für Kinder bis zum fünften Lebensjahr waren.“ Die zweimalige Masernimpfung ist eine Standardimpfung im Impfkalender der Kinder und Jugendlichen und eine Indikationsimpfung für alle Personen, die nach
1970 geboren sind.

Die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR‐Impfung) ist bestens verträglich und kann die Gefahr schwerer Komplikationen verhindern. Daher ruft die AG Impfen des BVF dringend nicht nur alle weiblichen Personen sondern alle verantwortungsbewussten Jugendlichen und Erwachsen zur allgemeinen MMR‐Impfung auf. „Impfen ist längst nicht mehr nur Sache des einzelnen, sondern untersteht einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, der sich keiner durch Nichtimpfen entziehen sollte“, so der Experte.
Quelle: Epidemiology of Subacute Sclerosing Panencephalitis (SSPE) in Germany from 2003 to 2009: A Risk Estimation; Katharina Schönberger, Maria‐Sabine Ludwig, Manfred Wildner, Benedikt Weissbrich; July 9, 2013
(http://www.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0068909

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