6
Dez

Pille danach – Rezeptbefreiung in der aktuellen Diskussion

categories Allgemein, Frauen, Schwangerschaft   6. Dezember 2012    

Auf Initiative der SPD wurde im Bundestag ein Antrag auf Rezeptbefreiung für Levonorgestrel als „Pille danach“ gestellt. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine Notfallverhütung für alle Frauen in Deutschland unkompliziert zur Verfügung gestellt werden soll. Allerdings muss beachtet werden, dass sich der Antrag nur auf die Verordnung von Levonorgestrel bezieht und nicht auf Ulipristalacetat, eine sichere und nebenwirkungsarme Neuentwicklung, die in Europa als rezeptpflichtiges Notfallkontrazeptivum seit neuerer Zeit zur Verfügung steht.

Ulipristalacetat verhindert eine Schwangerschaft mit hoher Sicherheit bis zu 4-5 Tage nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr, so dass betroffene Mädchen und Frauen nicht mehr als Notfall einen Bereitschaftsdienst nachts aufsuchen müssen, um sich das Arzneimittel verschreiben zu lassen. Stattdessen können sie am nächsten Tag in der normalen frauenärztlichen Sprechstunde ein Rezept erhalten. Der direkte Kontakt mit der eigenen Frauenärztin/ Frauenarzt ermöglicht zudem eine allgemeine Beratung zu Fragen der Verhütung, die Verordnung eines Kontrazeptivums sowie gegebenenfalls die Durchführung infektiologischer Test.

In einem offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten haben die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Berufsverband der Frauenärzte daher darauf hingewiesen, dass eine sichere Beratung und Betreuung im Falle einer Notfall-Verhütung  aus medizinischen Gründen nicht aus der Rezeptpflicht entlassen werden sollte. www.frauenarzte-im-netz.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion für diesen Beitrag wurde deaktiviert.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies und dem Einsatz von Google Analytics zu. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen