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Pille danach – Rezeptbefreiung in der aktuellen DiskussionAllgemein, Frauen, Schwangerschaft 6. Dezember 2012 |
Auf Initiative der SPD wurde im Bundestag ein Antrag auf Rezeptbefreiung für Levonorgestrel als „Pille danach“ gestellt. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine Notfallverhütung für alle Frauen in Deutschland unkompliziert zur Verfügung gestellt werden soll. Allerdings muss beachtet werden, dass sich der Antrag nur auf die Verordnung von Levonorgestrel bezieht und nicht auf Ulipristalacetat, eine sichere und nebenwirkungsarme Neuentwicklung, die in Europa als rezeptpflichtiges Notfallkontrazeptivum seit neuerer Zeit zur Verfügung steht.
Ulipristalacetat verhindert eine Schwangerschaft mit hoher Sicherheit bis zu 4-5 Tage nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr, so dass betroffene Mädchen und Frauen nicht mehr als Notfall einen Bereitschaftsdienst nachts aufsuchen müssen, um sich das Arzneimittel verschreiben zu lassen. Stattdessen können sie am nächsten Tag in der normalen frauenärztlichen Sprechstunde ein Rezept erhalten. Der direkte Kontakt mit der eigenen Frauenärztin/ Frauenarzt ermöglicht zudem eine allgemeine Beratung zu Fragen der Verhütung, die Verordnung eines Kontrazeptivums sowie gegebenenfalls die Durchführung infektiologischer Test.
In einem offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten haben die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Berufsverband der Frauenärzte daher darauf hingewiesen, dass eine sichere Beratung und Betreuung im Falle einer Notfall-Verhütung aus medizinischen Gründen nicht aus der Rezeptpflicht entlassen werden sollte. www.frauenarzte-im-netz.de