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Hinweis auf beträchtlichen Zusatznutzen von Vemurafenib bei fortgeschrittenem Melanom

categories Haut, Krebs, Tumore   18. Juni 2012    

Der Wirkstoff Vemurafenib (Handelsname Zelboraf®) ist seit Februar 2012 zugelassen zur Behandlung von fortgeschrittenem Melanom, auch schwarzer Hautkrebs genannt. Er kommt für Erwachsene infrage, deren Melanom nicht operierbar ist oder Absiedlungen (Metastasen) gebildet hat und in deren Tumor ein bestimmtes Gen (BRAF-V600) verändert ist. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Zusatznutzen des Wirkstoffs gemäß AMNOG überprüft. Demnach stehen erhebliche Vorteile in Bezug auf das Gesamtüberleben einem erheblichen Schadenspotential in Form von Nebenwirkungen gegenüber. In der Gesamtschau ergibt sich ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Vemurafenib.

Vemurafenib im Vergleich mit Dacarbazin

Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Dacarbazin bestimmt. Zur Nutzenbewertung stand eine Studie zur Verfügung, die Vemurafenib direkt mit Dacarbazin verglich. Es handelt sich dabei um eine randomisierte und offene Studie, d.h. die Patientinnen und Patienten wurden nach dem Zufallsprinzip einer der beiden Behandlungsgruppen zugeteilt und sowohl sie als auch die Ärzte wussten, welcher der beiden Wirkstoffe jeweils zum Einsatz kam.

Längeres Überleben bedeutet erheblichen Zusatznutzen

Das IQWiG bewertet immer mit dem Blick auf patientenrelevante Endpunkte wie Überleben (Mortalität), Beschwerden und Komplikationen (Morbidität) sowie Lebensqualität. Die Studie liefert einen Hinweis, dass Vemurafenib das Leben verlängern kann: Von den Patientinnen und Patienten, die Dacarbazin erhielten, war die Hälfte nach weniger als 10 Monaten verstorben. In der Vemurafenib-Gruppe war das erst nach mehr als 13 Monaten der Fall. Aus dem unterschiedlichen Verlauf der beiden Überlebenskurven ergibt sich ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen von Vemurafenib.

Zur Morbidität wurde in der Studie einzig der Endpunkt Schmerz erhoben. Es gab dabei aber keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen – und damit auch kein Hinweis auf einen Zusatznutzen von Vemurafenib.

Was die Lebensqualität betrifft (u.a. physisches und emotionales Wohlbefinden), zeigten sich keine Unterschiede, weshalb auch hier ein Zusatznutzen nicht belegt ist.

Erhebliches Schadenspotenzial in Form von Nebenwirkungen

Das Nebenwirkungsprofil von Vemurafenib ist insgesamt ungünstiger als das von Dacarbazin: Schwere unerwünschte Ereignisse (nach allgemeinen Terminologiekriterien CTCAE Grad ≥ 3) und schwerwiegende unerwünschte Ereignisse traten bei den Patientinnen und Patienten, die Vemurafenib bekamen, häufiger auf. Der Anteil derjenigen, die die Therapie aufgrund von Nebenwirkungen abbrachen, war in den Behandlungsgruppen vergleichbar. Insgesamt sieht das IQWiG hier einen Hinweis auf einen größeren Schaden von Vemurafenib und stuft dessen Ausmaß als erheblich ein.

Schadenspotential reduziert das Ausmaß des Zusatznutzens

Um aus einer einzigen Studie einen Beleg für einen Nutzen abzuleiten, muss diese Studie besondere Anforderungen erfüllen. Diese sind hier nicht erfüllt. Deshalb sind keine Aussagen z. B. zum Zusatznutzen mit der höchsten Wahrscheinlichkeit (Beleg) möglich, sondern maximal Hinweise.

Es verbleiben somit positive und negative Ergebnisse gleicher Ergebnissicherheit (Hinweise): Auf der Seite der positiven Effekte wird für das Gesamtüberleben das höchste Ausmaß, nämlich erheblich erreicht. Auf der Seite der negativen Effekte gibt es aufgrund von Nebenwirkungen einen Hinweis auf einen größeren Schaden mit ebenfalls erheblichem Ausmaß. Daher stuft das Institut in der Gesamtschau den Zusatznutzen von Vemurafenib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Dacarbazin von erheblich auf beträchtlich herab.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website www.gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.

Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Vemurafenib zu finden.

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