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Raucherentwöhnung auf Rezept?

categories Allgemein, Rauchen   22. November 2011    

Initiative Raucherentwöhnung fordert Behandlung tabakabhängiger Raucher als Kassenleistung zu übernehmen. Wohl jeder Raucher hat schon einmal den Versuch unternommen, von der Zigarette loszukommen – ob mit oder ohne Medikamente. Allerdings die Arzneimittel zur Raucherentwöhnung muss der Raucher in Deutschland aus eigener Tasche bezahlen.

Bisher übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht die Kosten für eine Nikotinersatztherapie, obwohl laut Drogenbericht der Bundesregierung der volkswirtschaftliche Schaden durch das Rauchen jährlich mindestens 21 Milliarden Euro beträgt.

Die Initiative Raucherentwöhnung, eine Arbeitsgemeinschaft im Bundesverband der Arzneimittelhersteller e.V. (BAH), forderte am Dienstag in Berlin, die Nikotinersatztherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. „Rauchen ist eine von der WHO anerkannte Suchterkrankung, die behandelt werden muss und selbstverständlich in den Versorgungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“, betonte Dr. Justus de Zeeuw, Arzt und Pneumologe, auf der Pressekonferenz.

Selbstversuche beim Rauchstopp seien wenig effektiv. Nur drei Prozent der aufhörwilligen Raucher schaffen den Ausstieg allein mit Willenskraft. „Am wirksamsten ist eine Therapie, die ärztliche Beratung und medikamentöse Unterstützung kombiniert. Hier liege die Erfolgsquote bei 30 %“, so de Zeeuw. Die Nikotinersatztherapie sei war wissenschaftlich anerkannt, werde aber nicht von den Krankenkassen getragen. Ein Rauchstopp ist bei vielen Krankheiten  – wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenerkrankungen – die wirksamste Methode, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.

„Auch aus ökonomischer Sicht ist die Nikotinersatztherapie sinnvoll“, ergänzte Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Essen-Duisburg. Verschiedene gesundheitsökonomische Studien belegen, dass die gesamten Behandlungskosten, die mit der medikamentösen Raucherentwöhnung einhergehen, durch den daraus resultierenden ökonomischen Nutzen für das Gesundheitssystem aufgewogen werden. „ Das bedeutet, dass die finanziellen Mittel, die für die Nikotinersatztherapie ausgegeben werden, sich durch eingesparte Folgekosten bereits nach drei Jahren rechnen.“ Eine solche Therapie koste zwischen 180 und 200 € pro Raucher. Außerdem bringe die medikamentöse Raucherentwöhnung den Betroffenen einen deutlichen Gewinn an Lebensqualität und an Lebensjahren.

Offenbar herrsche in der Politik die Befürchtung vor, mit der Öffnung der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Raucherentwöhnung ein Einfallstor für andere Indikationen aufzustoßen und gleichsam eine Kostenlawine in Gang zu bringen“, erläuterte Gesundheitsökonom Dr. Uwe May. Diese Sorge sei faktisch unbegründet. Sowohl der Nutzen als auch die Kosteneffektivität der Nikotinersatztherapie seien beispiellos. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen führe die Raucherentwöhnung mit  einer Nikotinersatztherapie nicht zu Mehrausgaben, sondern zu Einsparungen.Quelle PK Rauchentwöhnung BAH, Text: ANZIE

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