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Krankenkassen unterlaufen Willen des Gesetzgebers
: Freie Wahl des Geburtsortes soll künftig massiv eingeschränkt sein

categories Allgemein, Frauen, Rund ums Kind   22. Februar 2015    

Die gesetzlichen Krankenkassen fordern in den aktuellen Verhandlungen mit den Hebammenverbänden Ausschlusskriterien für Hausgeburten und verweigern Frauen die Bezahlung der Hausgeburt, sobald diese vorliegen. Diese Ausschlusskriterien sind bisher nicht wissenschaftlich belegt. Zudem sollen Vorgespräche von Hebammen mit Schwangeren zur Geburt und der Wahl des Geburtsortes nicht ausreichend finanziert werden. Die Kassen fordern, beispielsweise auch die Überschreitung des errechneten Geburtstermins als Ausschlusskriterium für eine Hausgeburt zu definieren – davon ist allein schon die Hälfte aller Schwangeren betroffen. So wird faktisch ein Großteil der Hausgeburten künftig als private Leistung definiert. Das schränkt die freie Wahl des Geburtsortes für Frauen und ihr Selbstbestimmungsrecht massiv ein. Der Deutsche Hebammenverband hat deshalb heute die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu diesem Punkt unterbrochen. Er fordert von den Krankenkassen die Entscheidungsfreiheit von Frauen bei der Wahl des Geburtsortes als Vertragsgrundlage anzuerkennen und auch künftig zu erhalten. Frauen darf weder das Recht noch die Kompetenz zur Mitsprache abgesprochen werden. 

Die Forderung nach einem mündigen Patienten, der informierte Entscheidungen selbst trifft, gilt damit bei der Wahl des Geburtsortes nicht mehr. Den Frauen wird von den Kassen unterstellt, nicht selbst die beste Wahl für sich und ihr Kind treffen zu können. Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e.V. meint dazu: „Seit wann bestimmen Krankenkassen über Frauen und ihre Kinder? Das ist anmaßend. Die Kassen überschreiten ihre Kompetenzen.“

Die Verträge zur Einführung eines Qualitätsmanagements können damit nicht abgeschlossen werden. Für die Hebammen bedeutet dies, dass sie vorerst auf eine dringend notwendige fünfprozentige Vergütungssteigerung verzichten müssen. Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied im DHV und Verhandlungsführerin meint dazu: „Wir Hebammen lassen uns von den Krankenkassen nicht erpressen. Wir verkaufen unsere Frauen nicht.“ Auch die Einführung des Sicherstellungszuschlags im Juli ist damit offen, da davor ein Qualitätsmanagementsystem vertraglich vereinbart sein muss. Der Willen des Gesetzgebers, die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe zu erhalten, die freie Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten und die Hausgeburten besonders zu schützen wird damit von den Krankenkassen unterlaufen.

Der Hebammenverband protestiert gegen dieses Vorgehen zusammen mit Frauen, Eltern und weiteren Unterstützern unter www.unsere-hebammen.de/meine-entscheidung unter dem Motto #MeineGeburtMeineEntscheidung.

Zum Hintergrund: Hebammen arbeiten in Geburtshäusern bereits seit Jahren mit Ausschlusskriterien. Diese gelten jedoch medizinisch nicht als evidenzbasiert. Der für Geburtshäuser gültige Vertrag bezieht deshalb den Willen der Frau in die Entscheidung, wo die Geburt des eigenen Kindes stattfinden soll, mit ein. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die freie Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten, indem sie alle Formen der Geburtshilfe vergüten. Dies soll nun aufgeweicht werden.

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